Wie steil darf eine Rampe sein?
Die Festlegung der Steigung ist eine ganz
besondere Sache. Gerne geben wir an dieser Stelle ein wenig Hilfe zur
Kalkulation anhand von Beispielen. Sollten Sie an diesem Punkt jedoch
unsicher sein, so suchen Sie ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch bei
uns. Wir entwickeln gemeinsam dann den bestmöglichen Weg für ein
barrierefreies Leben.
Denn die Steigung einer Rampe und die
benötigte Rampenlänge entscheidet sich durch verschiedene Faktoren:
• ist die Person Selbstfahrer oder wird sie von einer Begleitperson geschoben?
• Wie kräftig sind die Personen?
• Mit welchem Gewicht wird die Rampe belastet?
• Wie hoch ist die Stufe oder Schwelle?
• Wie viel Platz steht zur Verfügung?
Dazu ist in DIN 18025 (zukünftig 18030) das
Anforderungsprofil an eine Rampe detailliert beschrieben. Der wichtigste
Faktor dabei ist die Steigung einer Rampe, die in der Regel nicht mehr als 6%
betragen darf.

Ab einer Steigung von ca. 20% ist ein problemloses
Befahren nicht mehr gewährleistet. Unter Umständen setzt eine „Keilwirkung"
ein (z.B. Aufsetzen der Fußrasten). Es besteht die Gefahr dass der Rollstuhl
kippt bzw. die Person aus dem Stuhl rutscht.
Problem: Dies setzt dann natürlich eine entsprechende
Rampenlänge voraus. Eine Rampenlänge, die auf Grund von räumlichen Gegebenheiten jedoch oftmals nicht in benötigter Form
vorhanden ist.
Lösungsansatz: Unter der Vorraussetzung, dass der Rollstuhl von
einer Begleitperson geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe auch steiler und
damit kürzer ausgeführt werden.
Jetzt setzt unsere Beratung ein. Und darin
sehen wir unseren Auftrag. LUMA wird - gemeinsam mit Ihnen - die optimale
Hindernis-Überwindung für Ihren Einsatzort finden.
Dabei haben sich folgende Werte aus der
Praxis heraus für die Steigung als sinnvoll dargestellt:
• Selbstfahrer (6%)
• kräftige Selbstfahrer (6 - 10%)
• von einer kräftigen Person geschoben (12 - 20%)
• von einer schwachen Person geschoben (max. 12%)
• Elektroantrieb (ca. 20%)
Oberhalb des Bereiches von 20% Steigung kann für die sichere Fortbewegung
nicht mehr garantiert werden. Es besteht die Gefahr, dass der Rollstuhl nun
kippen kann oder zumindest die Fußrasten aufsetzen.
Rampen in öffentlichen Bereichen sind immer nach DIN mit maximaler Steigung
von 6% zu realisieren.
Prüfen Sie daher Ihre Voraussetzungen im
Vorfeld sehr gründlich. Nur eine richtig gewählte Steigung garantiert später
eine einwandfreie Funktion der Rampe im täglichen Einsatz. Sollten Sie
Zweifel haben, wählen Sie lieber eine geringe Steigung.
Wie groß muss eine Rampe sein ?
Betrachten Sie zunächst die Höhe.
Die zu überwindende Stufenhöhe ist das wichtigste Maß zur Entscheidung für die
passende Lösung. In Abhängigkeit der Freiflächen und der benötigten Steigung kann
sich auch an dieser Stelle bereits entscheiden, ob es sinnvoller ist einen
Hebelift statt einer Rampe einzusetzen. Orientieren Sie sich also in Ihren
Berechnungen zunächst an der Stufenhöhe. Danach wählen Sie die benötigte
Steigung aus. Mit diesen Daten errechnen Sie jetzt die benötigte Rampenlänge
anhand der vorgestellten Formel und der Beispiele.
Sind Sie dennoch unsicher, so kontaktieren
Sie uns direkt. Wir möchten Ihnen gerne bei der Erstellung der idealen Lösung
helfen. Teilen Sie uns die genauen Abmessungen mit und Sie können sichergehen,
dass Ihre Rampe allen Einsatzwünschen gerecht wird.
Berechnung der Länge
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Berechnung der Steigung
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Berechnung der Höhe
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Beispiel:
Die Treppe hat zwei Stufen à 16 cm. Die zu überwindene Stufenhöhe
beträgt als 36 cm.
Die Steigung soll 12 % betragen,
Wie lang muss die Rampe sein?
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Beispiel:
Sie benötigen für eine Stufe mit 8 cm Höhe eine Rampe.
Aufgrund der beengten Platz Verhältnisse darf die Rampe max. 70 cm lang
werden.
Wie groß ist die Steigung?
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Beispiel:
Beispiel: Es steht eine Rampe von 150 cm zur Verfügung. Die
Steigung soll 12 % betragen.
Für welche max. Stufenhöhe kann die Rampe eingesetzt werden?
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In der folgenden Übersicht sehen Sie eine Zusammenfassung,
in der die resultierenden Rampenlängen in Abhängigkeit von Steigung und
Stufenhöhe dargestellt sind.
Beispiel:
Sie möchten eine Stufe mit einer Höhe von 18
cm überwinden. Die erforderliche Rampe wird mit einem Rollstuhl befahren. Der
Rollstuhl wird von einer schwachen Person geschoben, d.h.die Steigung sollte
12% betragen: In der Spalte „max. Stufenhöhe bei einer Steigung von 12% sehen
Sie bei 18 cm die entsprechende Rampenlänge 150 cm.
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